(Abgaben) - Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich-rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen Personen auferlegt, die einen steuerlichen Tatbestand verwirklichen, wobei die Erzielung von Einnahmen wenigstens Nebenzweck sein sollte (Legaldefinition nach § 3 der deutschen Abgabenordnung). Damit sind Steuern öffentlich-rechtliche Abgaben, deren Aufkommen nicht zweckgebunden ist und die zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs alle zahlen müssen, die den Tatbestand der Steuerpflicht erfüllen.
Tote Hand (lat. Manus mortua) ist die rechtliche Bezeichnung für das Eigentum meist unbeweglicher Wirtschaftsgüter durch Korporationen, wie der Kirche, oder Stiftungen, die aufgrund des ursprünglichen Stifterwillens nicht wieder veräußert werden dürfen oder sollen. Auch laufende Steuern, die von der Toten Hand anstelle der Grund- und Erbschaftssteuern zu bezahlen waren, wurden eingeführt.