Als Konkubinat (lat. concubitus, Beischlaf) wird eine dauerhafte und nicht verheimlichte Form der geschlechtlichen Beziehung zwischen einem Mann und einer Frau, mehreren Männern oder mehreren Frauen bezeichnet, die nicht durch das Eherecht geregelt wird. Der weibliche Partner einer Konkubinatsbeziehung heißt Konkubine. In Deutschland und Österreich werden die Begriffe Konkubinat und Konkubine heute vorwiegend auf nichteheliche Partnerschaften in früheren Epochen bezogen verwendet. Neuzeitliche eheähnliche Gemeinschaften werden dagegen heute im Allgemeinen nicht mehr als Konkubinat bezeichnet und man spricht statt von einer "Konkubine" von einer (festen) Freundin, Geliebten oder (Lebens-)Partnerin.