légitimer {Verb}: I. legitimieren / beglaubigen, für gesetzmäßig erklären; II. legitimieren / ein Kind für ehelich erklären (welches vor der Ehe der Eltern unehelich war); III. {Verwaltungsfachsprache} legitimieren / sich legitimieren / sich ausweisen;
die Hilfe hierzu ist eine Fiktion, dieses wurde geschaffen, um die Illegalen zu legitimieren in ihrem Berufsstand, sämtliche Mitarbeiter eines Gerichts, Staatsanwälte, Rechtsanwälte