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Französisch Deutsch Staatsangehörigkeit

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DeutschFranzösischKategorieTyp
Dekl. Staatsangehörigkeit
f
nationalitéSubstantiv
jmdn. seine Staatsangehörigkeit aberkennen irreg. déchoir qn de sa nationalité Verwaltungspr, FiktionVerb
Staatsangehörigkeit f, Staatsbürgerschaft
f
nationalité
f
Substantiv
jmdn. seine Staatsangehörigkeit aberkennen irreg. privatisieren priver qn de sa nationalité Verb
ausbürgern
dénaturaliser {Verb}: I. denaturalisieren / aus der bisherigen Staatsangehörigkeit entlassen; ausbürgern;
dénaturaliser Verb
denaturalisieren
dénaturaliser {Verb}: I. denaturalisieren / aus der bisherigen Staatsangehörigkeit entlassen; ausbürgern;
dénaturaliser Verb
die Staatsangehörigkeit wieder verleihen
rapatrier {verbe}: I. {allg.}, {Militär} repatriieren / rückführen , einen Kriegsgefangenen oder Zivilgefangenen in die Heimat entlassen; II. repatriieren / die Staatsangehörigkeit wieder verleihen;
rapatrier Verb
rückführen
rapatrier {verbe}: I. {allg.}, {Militär} repatriieren / rückführen , einen Kriegsgefangenen oder Zivilgefangenen in die Heimat entlassen; II. repatriieren / die Staatsangehörigkeit wieder verleihen;
rapatrier Verb
repatriieren
rapatrier {verbe}: I. {allg.}, {Militär} repatriieren / rückführen , einen Kriegsgefangenen oder Zivilgefangenen in die Heimat entlassen; II. repatriieren / die Staatsangehörigkeit wieder verleihen;
rapatrier milit, allg, Verwaltungspr, übertr.Verb
zurückführen
rapatrier {verbe}: I. {allg.}, {Militär} repatriieren / rückführen , einen Kriegsgefangenen oder Zivilgefangenen in die Heimat entlassen; II. repatriieren / die Staatsangehörigkeit wieder verleihen;
rapatrier Verb
Denaturalisation
f

dénaturalisation {f}: I. Denaturalisation {f} / Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit; {salopp} Ausbürgerung {f};
dénaturalisation
f
polit, pol. i. übertr. S.Substantiv
Ausbürgerung -en
f

dénaturalisation {f}: I. Denaturalisation {f} / Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit; {salopp} Ausbürgerung {f};
dénaturalisation
f
Substantiv
nationalisieren
nationaliser {Verb}: I. nationalisieren / (einen Wirtschaftszweig) verstaatlichen, zum Volkseigentum erklären; II. {urspr.} die Angehörigkeit zu einer Volksgruppe bestätigen; die Staatsangehörigkeit zu einem Staat bestätigen, ausstellen; ---> naturalisieren --> {entartet / neuzeitlich} einbürgern;
Konjugieren nationaliser wirts, urspr., neuzeitl.Verb
Ergebnis ohne Gewähr Generiert am 20.05.2024 12:59:43
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