english: condemn (verb): I. {v/t} verdammen, verurteilen, missbilligen, tadeln; II. {Jura} verurteilen; III. {Jura} als verfallen erklären, beschlagnahmen, {Amerik.} (zu öffentlichen Zwecken) enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder unbewohnbar oder gesundheitsschädlich oder seeuntüchtig erklären; {Schwerkranke} aufgeben;
english: condemn (verb): I. {v/t} verdammen, verurteilen, missbilligen, tadeln; II. {Jura} verurteilen; III. {Jura} als verfallen erklären, beschlagnahmen, {Amerik.} (zu öffentlichen Zwecken) enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder unbewohnbar oder gesundheitsschädlich oder seeuntüchtig erklären; {Schwerkranke} aufgeben;
english: condemn (verb): I. {v/t} verdammen, verurteilen, missbilligen, tadeln; II. {Jura} verurteilen; III. {Jura} als verfallen erklären, beschlagnahmen, {Amerik.} (zu öffentlichen Zwecken) enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder unbewohnbar oder gesundheitsschädlich oder seeuntüchtig erklären; {Schwerkranke} aufgeben;
english: condemn (verb): I. {v/t} verdammen, verurteilen, missbilligen, tadeln; II. {Jura} verurteilen; III. {Jura} als verfallen erklären, beschlagnahmen, {Amerik.} (zu öffentlichen Zwecken) enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder unbewohnbar oder gesundheitsschädlich oder seeuntüchtig erklären; {Schwerkranke} aufgeben;
english: condemn (verb): I. {v/t} verdammen, verurteilen, missbilligen, tadeln; II. {Jura} verurteilen; III. {Jura} als verfallen erklären, beschlagnahmen, {Amerik.} (zu öffentlichen Zwecken) enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder unbewohnbar oder gesundheitsschädlich oder seeuntüchtig erklären; {Schwerkranke} aufgeben;
condition: I. {Handel} Kondition {f} meist Plural / Geschäftsbedingung {f} (Lieferungs- und Zahlungsbedingung); II. {allg.} Bedingung {f}; III. Kondition {f} ohne Plural / a) körperlich-seelische Gesamtverfassung eines Menschen; b) körperliche Leistungsfähigkeit; Ausdauer (besonders eines Sportlers); IV. Kondition {f} / Stellung {f}, Dienst {m} (eines Angestellten);